MPU wegen Alkohol

MPU wegen Alkohol – Vorbereitung bei Trunkenheitsfahrt

Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholfahrten oder wenn ein Gericht nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen hat, ist eine MPU in der Regel Pflicht. Wir bereiten dich gezielt und ehrlich darauf vor.

1,6 ‰

ab hier meist MPU-Pflicht

6–15

Monate Abstinenz je nach Fall

>90 %

Bestehen mit Vorbereitung

Wann die Behörde bei Alkohol eine MPU anordnet

Rechtsgrundlage ist § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Danach verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten, wenn du mit 1,6 Promille oder mehr im Blut (bzw. 0,8 mg/l Atemalkohol) ein Fahrzeug geführt hast, wenn du wiederholt unter Alkoholeinfluss gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hast oder wenn sonstige Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten. Wurde dir die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen, gilt das auch für die Neuerteilung.

Die 1,6-Promille-Grenze gilt nicht nur für das Auto. Auch wer mit dem Fahrrad in diesem Zustand unterwegs war, kann eine MPU-Anordnung bekommen – und riskiert damit die Fahrerlaubnis fürs Auto. Unterhalb von 1,6 Promille ist eine MPU ebenfalls möglich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann schon ab 1,1 Promille eine Anordnung rechtmäßig sein, wenn trotz des hohen Werts keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Das gilt als Hinweis auf eine starke Alkoholgewöhnung.

Zur Einordnung: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, also eine Straftat. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Abhängigkeit vor, fordert die Behörde nach § 13 FeV zunächst ein ärztliches Gutachten.

Die Fragestellung: Was das Gutachten beantworten muss

Mit der Anordnung bekommst du eine schriftlich formulierte Frage. Typisch ist sinngemäß: Ist zu erwarten, dass du künftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wirst, und liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen? Die Begutachtungsstelle darf nur diese Frage beantworten – nicht mehr und nicht weniger.

Deshalb ist die genaue Formulierung so wichtig. Sie zeigt, ob es nur um Trinken und Fahren geht oder zusätzlich um körperliche Folgen. Lies das Schreiben der Behörde vollständig, bevor du irgendetwas planst. Wir gehen es im ersten Gespräch Satz für Satz mit dir durch.

Wie Gutachter einen Alkoholfall einordnen

Grundlage der Bewertung sind die „Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ der Fachgesellschaften für Verkehrspsychologie und Verkehrsmedizin (DGVP/DGVM). Darin wird jeder Fall einer Hypothese zugeordnet, also einer Annahme darüber, wie ausgeprägt das Alkoholproblem war. Daraus folgt, was du nachweisen musst.

Vereinfacht gibt es drei Stufen. Bei einer Abhängigkeit verlangt die FeV (Anlage 4, Nr. 8.4), dass sie nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist, meist nach einer Entwöhnungsbehandlung. Bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik ohne Abhängigkeit ist im Regelfall ebenfalls dauerhafter Verzicht gefragt. Ist das Muster weniger verfestigt, kann ein stabil geändertes, kontrolliertes Trinkverhalten genügen.

Welche Stufe passt, entscheidet nicht dein Wunsch, sondern die Aktenlage: Promillewert, Uhrzeit, Ausfallerscheinungen, Vorfälle und Laborwerte. Ein hoher Wert ohne Auffälligkeiten spricht für Gewöhnung und damit für regelmäßigen, größeren Konsum. Die Erzählung vom einmaligen Ausrutscher ist dann kaum glaubhaft.

Abstinenz oder kontrolliertes Trinken – und wie du es belegst

Wenn Abstinenz gefordert ist, reicht deine Aussage nicht. Du brauchst ein Abstinenzkontrollprogramm nach den sogenannten CTU-Kriterien bei einem forensisch akkreditierten Labor (DIN EN ISO/IEC 17025). Anerkannt sind in der Praxis Programme über 6 Monate mit mindestens 4 Urinkontrollen, 12 Monate mit mindestens 6 Kontrollen und 15 Monate mit mindestens 7 Kontrollen. Welche Dauer du brauchst, hängt von deinem Fall ab; am häufigsten sind 6 oder 12 Monate.

Beim Urinprogramm wirst du kurzfristig und unangekündigt einbestellt und gibst die Probe unter Sicht ab. Gemessen wird Ethylglucuronid (EtG), ein Abbauprodukt von Alkohol. Bei der Haaranalyse deckt ein Segment von maximal 3 cm etwa drei Monate ab; für ein halbes Jahr brauchst du also zwei Analysen. Gefärbtes oder blondiertes Haar ist dafür ungeeignet. Zunehmend wird auch PEth im Blut genutzt, ein Marker für den Konsum der letzten Wochen.

Achte auf die Regeln: Abwesenheiten sind begrenzt (bei 12 Monaten zum Beispiel insgesamt acht Wochen, höchstens fünf am Stück) und müssen vorher gemeldet werden. Ein verpasster Termin, eine verwässerte Probe oder ein positiver Wert kann das ganze Programm beenden. Auch Mundspülungen oder Lebensmittel mit Alkohol können das EtG-Ergebnis beeinflussen.

Wo kontrolliertes Trinken in Frage kommt, musst du ein klares, gelebtes Regelwerk darstellen können: wann, wie viel, in welchen Situationen nicht, und immer 0,0 Promille am Steuer. Ein Trinkprotokoll über Monate macht das nachvollziehbar.

Der Untersuchungstag bei einer Alkohol-MPU

Die MPU dauert insgesamt etwa drei bis vier Stunden. Im medizinischen Teil werden bei Alkoholfragen meist Blutwerte bestimmt, etwa GGT, GOT, GPT, MCV und CDT. Sie zeigen keinen einzelnen Abend, aber sie können zu deinen Angaben passen oder ihnen widersprechen. Bring deine Abstinenzbelege im Original mit.

Im psychologischen Gespräch geht es um deine Trinkgeschichte: seit wann, wie viel, bei welchen Gelegenheiten, und wie es zur Fahrt kam. Die Gutachterin oder der Gutachter rechnet deine Mengenangaben mit dem gemessenen Promillewert gegen. Wer deutlich weniger angibt, als der Wert hergibt, verliert an dieser Stelle die Glaubwürdigkeit.

Typische Fehler im Alkohol-Gespräch

Der häufigste Fehler ist das Kleinrechnen. „Zwei Bier und ein Schnaps“ passt nicht zu 1,8 Promille, und das fällt sofort auf. Ebenso schwierig ist es, die Ursache nur außen zu suchen – beim Stress im Job, bei der Trennung oder beim Freundeskreis. Das darf alles eine Rolle spielen, aber du musst erklären können, welche Funktion der Alkohol für dich hatte.

Ein zweiter Klassiker: Die Veränderung ist erst ein paar Wochen alt oder nur angekündigt. Gutachter wollen sehen, dass du dein Verhalten bereits über längere Zeit geändert hast und weißt, wie du in Risikosituationen reagierst. Auswendig gelernte Sätze aus dem Internet helfen dabei nicht, sie wirken eher wie Ausweichen.

Zeitplan: Sperrfrist, Abstinenz und der richtige Start

Hat das Gericht dir die Fahrerlaubnis entzogen, legt es eine Sperrfrist fest, in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (§ 69a StGB). In Baden-Württemberg kannst du den Antrag auf Neuerteilung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Erst danach ordnet die Behörde die MPU an.

Der Engpass ist fast immer der Abstinenzzeitraum. Er lässt sich nicht nachträglich verlängern oder rückwirkend beginnen. Wer zwölf Monate braucht und erst nach Ende der Sperre damit anfängt, wartet ein ganzes Jahr länger als nötig. Sinnvoll ist deshalb: Akte anfordern, Fall einordnen lassen und das Programm starten, sobald klar ist, was verlangt wird.

So bereiten wir dich in Tamm oder online auf die Alkohol-MPU vor

Im kostenlosen Telefonat klären wir zuerst, wo du stehst: Promillewert, Vorgeschichte, Sperrfrist, ob schon ein Schreiben der Behörde da ist. In der MPU-Hilfe für 39 € gehen wir deine Unterlagen ausführlich durch und erstellen eine Roadmap mit Nachweisen, Zeitrahmen und nächsten Schritten.

In der Begleitung arbeiten wir an dem, was im Gespräch zählt: deine ehrliche Trinkgeschichte, die Gründe dahinter, deine Strategien für Feiern, Stress oder Rückfallgefahr. Wir üben das Gespräch so, dass du in deinen eigenen Worten sprichst. Das geht persönlich in unserer Beratung in der Ulmer Straße 9 in Tamm oder per Video. Eine Bestehensgarantie geben wir nicht – das kann seriös niemand.

Wenn das Alkohol-Gutachten negativ ausfällt

Ein negatives Gutachten ist ärgerlich, aber kein Endpunkt. Du bist der Auftraggeber und musst es der Behörde nicht vorlegen. Lies die Begründung genau: Meist steht dort, ob die Abstinenzzeit zu kurz war, das Trinkverhalten nicht ausreichend aufgearbeitet wurde oder die Angaben widersprüchlich waren.

Manchmal empfiehlt das Gutachten statt einer Ablehnung einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV. Stimmt die Behörde vor Kursbeginn zu, reicht danach in der Regel die Teilnahmebescheinigung. Nach der Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für 2024 bekamen 8,4 % der erstmals mit Alkohol Auffälligen eine solche Kursempfehlung.

Häufige Fragen zu MPU wegen Alkohol

Nicht automatisch. Die klare Grenze nach § 13 FeV liegt bei 1,6 Promille. Bei einem Wert ab 1,1 Promille kann die Behörde aber eine MPU anordnen, wenn zusätzliche Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten – etwa wenn trotz des Werts keine Ausfallerscheinungen auftraten oder es nicht die erste Alkoholfahrt war. Entscheidend ist, was in deiner Akte steht.

Das hängt davon ab, wie dein Fall eingeordnet wird. Bei weniger verfestigtem Trinkverhalten können sechs Monate genügen, bei hohen Werten, Wiederholung oder Hinweisen auf eine fortgeschrittene Problematik sind zwölf Monate üblich. Nach einer Abhängigkeit sieht die FeV in der Regel ein Jahr nachgewiesene Abstinenz vor. Wir ordnen das anhand deiner Unterlagen ein, bevor du ein Programm buchst.

Beide Verfahren sind anerkannt, wenn sie nach CTU-Kriterien laufen. Urinkontrollen verlangen, dass du kurzfristig erreichbar bist, funktionieren aber unabhängig von deinen Haaren. Die Haaranalyse auf Alkohol braucht mindestens 3 cm unbehandeltes Kopfhaar pro drei Monate Nachweis. Färben oder Blondieren macht sie unbrauchbar. Welche Variante zu deinem Alltag passt, klären wir vorab.

Ja, aber nur im Rahmen der erlaubten Abwesenheiten. Bei einem Halbjahresprogramm sind das insgesamt vier Wochen, höchstens drei am Stück; bei zwölf Monaten acht Wochen, höchstens fünf am Stück. In den ersten und letzten drei Wochen ist meist keine Abwesenheit erlaubt. Melde jeden Urlaub rechtzeitig beim Labor an.

Ja, im Prinzip schon. Gutachter kennen die Zusammenhänge zwischen Trinkmenge, Körpergewicht, Zeit und Blutalkohol. Wenn deine Angaben nicht zum gemessenen Wert passen, wird das als fehlende Offenheit gewertet. Besser ist es, ehrlich zu sagen, dass es mehr war, als dir damals bewusst war.

Das Gericht kann eine Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig aufheben, wenn es überzeugt ist, dass du nicht mehr ungeeignet bist; mindestens drei Monate müssen abgelaufen sein. Hilfreich ist meist eine anerkannte verkehrspsychologische Nachschulung. Ob das in deinem Fall sinnvoll ist, solltest du auch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

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