Was sich seit dem Cannabisgesetz 2024 geändert hat
Mit dem Konsumcannabisgesetz ist Cannabis für Erwachsene seit 2024 in Grenzen legal. Für den Straßenverkehr gelten seitdem eigene Regeln. Ordnungswidrig ist nach § 24a Abs. 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt. Kommt Alkohol dazu, ist das nach § 24a Abs. 2a StVG ein eigener, teurerer Verstoß – mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein striktes Verbot: kein Cannabis vor oder während der Fahrt. Wer ein ärztlich verordnetes Cannabis-Medikament bestimmungsgemäß einnimmt, fällt nicht unter den Grenzwert, muss aber trotzdem fahrtüchtig sein.
Die wichtigste Änderung für die MPU: Cannabis hat mit § 13a FeV eine eigene Rechtsgrundlage bekommen. Früher wurde es wie andere Betäubungsmittel nach § 14 FeV behandelt, was oft schon bei einer einzigen Auffälligkeit zur MPU führte.
