MPU wegen Cannabis

MPU wegen Cannabis – Vorbereitung bei Drogen

Wer unter THC-Einfluss gefahren ist oder regelmäßig konsumiert, muss in vielen Fällen zur MPU. Trotz Teillegalisierung bleibt Fahren unter Cannabis-Einfluss verboten. Wir bereiten dich klar und ehrlich vor.

6–12

Monate Abstinenz üblich

Haar + Urin

gängige Nachweise

1:1

individuelle Vorbereitung

Was sich seit dem Cannabisgesetz 2024 geändert hat

Mit dem Konsumcannabisgesetz ist Cannabis für Erwachsene seit 2024 in Grenzen legal. Für den Straßenverkehr gelten seitdem eigene Regeln. Ordnungswidrig ist nach § 24a Abs. 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt. Kommt Alkohol dazu, ist das nach § 24a Abs. 2a StVG ein eigener, teurerer Verstoß – mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein striktes Verbot: kein Cannabis vor oder während der Fahrt. Wer ein ärztlich verordnetes Cannabis-Medikament bestimmungsgemäß einnimmt, fällt nicht unter den Grenzwert, muss aber trotzdem fahrtüchtig sein.

Die wichtigste Änderung für die MPU: Cannabis hat mit § 13a FeV eine eigene Rechtsgrundlage bekommen. Früher wurde es wie andere Betäubungsmittel nach § 14 FeV behandelt, was oft schon bei einer einzigen Auffälligkeit zur MPU führte.

Wann nach § 13a FeV eine Cannabis-MPU angeordnet wird

§ 13a FeV ist an die Alkoholregel angelehnt. Die Behörde ordnet eine MPU an, wenn Anzeichen für Cannabismissbrauch bestehen, wenn du wiederholt unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr aufgefallen bist, wenn dir die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen wurde oder wenn sonst zu klären ist, ob Missbrauch oder Abhängigkeit noch bestehen. Bei Hinweisen auf eine Abhängigkeit kommt zuerst ein ärztliches Gutachten.

Das Gesetz nennt für „wiederholt“ keine feste Zahl. In der Praxis führt meist die zweite Fahrt über dem Grenzwert zur Anordnung. Schon die erste kann reichen, wenn zusätzliche Tatsachen vorliegen, etwa Mischkonsum mit Alkohol, sehr hohe Werte, Ausfallerscheinungen oder Hinweise auf regelmäßigen Konsum. Harte Drogen wie Kokain oder Amphetamin fallen weiterhin unter § 14 FeV – dort reicht unter Umständen bereits der bloße Konsum.

Missbrauch heißt: Konsum und Fahren nicht sicher getrennt

Die Anlage 4 der FeV beschreibt Cannabismissbrauch so: Führen von Fahrzeugen und ein Konsum mit nicht fernliegender verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung können nicht hinreichend sicher getrennt werden. Genau das ist der Kern der Fragestellung. Es geht also nicht darum, ob du überhaupt kiffst, sondern ob du verlässlich nüchtern fährst.

Nach dem Ende eines Missbrauchs bist du wieder geeignet, wenn die Änderung deines Konsumverhaltens gefestigt ist. Bei einer Abhängigkeit verlangt die FeV, dass sie nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Die Gutachter prüfen deshalb genau, wie oft, wie viel und warum du konsumiert hast.

Abstinenz oder Trennvermögen: was du nachweisen musst

Wer zuvor regelmäßig, sehr viel oder zusammen mit anderen Substanzen konsumiert hat, braucht in der Regel einen Abstinenznachweis. Üblich sind sechs oder zwölf Monate. Bei gelegentlichem Konsum ohne Hinweise auf ein verfestigtes Problem kann es stattdessen ausreichen, glaubhaft zu machen, dass du Konsum und Fahren dauerhaft trennst – mit konkreten Regeln, die du bereits lebst.

Der Nachweis läuft wie bei Alkohol über ein CTU-Programm bei einem akkreditierten Labor. Im Urin wird das Abbauprodukt THC-COOH gemessen; der Cut-off liegt nach den CTU-Kriterien bei 7,5 ng/ml. Für ein halbes Jahr Drogennachweis reicht bei der Haaranalyse eine Probe, für ein Jahr sind es zwei. Bedenke: Nach längerem, regelmäßigem Konsum kann THC-COOH noch Wochen im Urin nachweisbar sein. Starte das Programm daher nicht am Tag nach dem letzten Joint, sondern mit ausreichendem Abstand.

Ob du Trennvermögen oder Abstinenz brauchst, steht nicht in der Anordnung, sondern ergibt sich aus der Einordnung deines Falls. Wer hier falsch plant, verliert Monate.

Der Untersuchungstag bei einer Cannabis-MPU

Neben den Fragebögen und dem Leistungstest am Computer gibt es eine ärztliche Untersuchung. Ist Abstinenz gefordert, legst du die vollständigen Laborbefunde im Original vor. Bei Drogenfragestellungen kann die Begutachtungsstelle zusätzlich eine eigene Probe verlangen, zum Beispiel Urin.

Im psychologischen Gespräch interessiert vor allem dein Konsumverlauf: Beginn, Häufigkeit, Mengen, Anlässe, Wirkungen, und wie es dazu kam, dass du unter Einfluss gefahren bist. Wichtig ist auch, wie du heute mit Situationen umgehst, in denen andere konsumieren – im Freundeskreis, auf Partys oder nach einem harten Tag.

Typische Fehler bei Cannabis im Gespräch

Ein verbreiteter Denkfehler lautet: Cannabis ist jetzt legal, also ist das Thema erledigt. Die Legalisierung betrifft Besitz und Konsum, nicht das Fahren. Wer im Gespräch damit argumentiert, zeigt eher, dass er die Gefahr unterschätzt.

Ebenso kritisch ist die Aussage, man habe sich „fit gefühlt“. THC wirkt auf Reaktion, Aufmerksamkeit und Einschätzung von Risiken, oft ohne dass man es selbst merkt. Gutachter erwarten, dass du verstehst, warum dein früheres Gefühl kein verlässlicher Maßstab war, und dass du eine konkrete Regel hast, die du wirklich einhältst. Und: Wer Abstinenz angibt, darf bei der Frage nach dem letzten Konsum nicht ins Schwimmen geraten.

Zeitplan für die Cannabis-MPU

Rechne rückwärts vom Termin, an dem du wieder fahren möchtest. Wenn ein zwölfmonatiger Nachweis nötig ist, muss das Programm ein Jahr vor der MPU laufen – plus etwas Puffer für die Anmeldung, die Akte und den Termin bei der Begutachtungsstelle. Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen, kommt die Bearbeitungszeit der Behörde hinzu.

Die Zahl der Begutachtungen ist seit der Reform deutlich gesunken: Nach der BASt-Statistik 2024 ging die Anlassgruppe Betäubungsmittel, Cannabis und Medikamente gegenüber dem Vorjahr um 31,9 % zurück. Das heißt aber nicht, dass einzelne Fälle leichter werden. Wer angeordnet bekommt, muss die Fragestellung genauso gründlich beantworten wie vorher.

Unsere Vorbereitung bei Cannabis – vor Ort in Tamm oder per Video

Am Anfang steht die Frage, ob dein Fall noch nach altem oder schon nach neuem Recht behandelt wird und was die Behörde genau wissen will. Dafür schauen wir uns im Erstgespräch die Anordnung und, wenn vorhanden, die Akte an. In der MPU-Hilfe für 39 € bekommst du eine klare Roadmap: Abstinenz ja oder nein, wie lange, mit welchem Verfahren.

In der Begleitung arbeiten wir deine Konsumgeschichte auf, ohne zu beschönigen und ohne zu dramatisieren. Wir entwickeln mit dir Regeln, die zu deinem Leben passen, und trainieren das Gespräch mit realistischen Nachfragen. Termine sind in Tamm oder online möglich, Ratenzahlung ebenfalls.

Häufige Fragen zu MPU wegen Cannabis

Seit § 13a FeV in der Regel nicht, wenn es bei einer einmaligen Fahrt über 3,5 ng/ml ohne weitere Auffälligkeiten bleibt. Dann droht vor allem ein Bußgeld mit Fahrverbot. Anders sieht es aus, wenn zusätzlich Alkohol im Spiel war, die Werte sehr hoch lagen, Ausfallerscheinungen dokumentiert sind oder sich aus der Akte Hinweise auf regelmäßigen Konsum ergeben.

Das hängt davon ab, was in deinem Gutachten festgestellt wurde. Bei Abhängigkeit oder ausgeprägtem Missbrauch ist dauerhafter Verzicht die Grundlage deiner positiven Prognose. Wurde nur Trennvermögen geprüft, bleibt gelegentlicher Konsum möglich – aber nie in zeitlicher Nähe zum Fahren und nie zusammen mit Alkohol.

Das ist sehr unterschiedlich. Bei gelegentlichem Konsum oft nur Tage, nach langem, regelmäßigem Konsum kann das Abbauprodukt THC-COOH auch mehrere Wochen nachweisbar bleiben. Für ein Abstinenzprogramm bedeutet das: Ein positiver Wert zu Beginn kann das Programm beenden. Plane deshalb einen Sicherheitsabstand vor der Anmeldung ein.

Nein. Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Cannabisverbot am Steuer, ähnlich der 0,0-Promille-Regel bei Alkohol. Ein Verstoß dagegen allein reicht nach § 13a FeV aber nicht für eine MPU wegen wiederholter Zuwiderhandlungen.

Dann wird es strenger. Für Kokain, Amphetamin, Ecstasy und andere Betäubungsmittel gilt § 14 FeV, und schon die Einnahme kann die Fahreignung ausschließen. In solchen Fällen ist fast immer ein Abstinenznachweis über alle Substanzen nötig, meist über zwölf Monate. Wichtig ist, dass du im Gespräch den Mischkonsum offen ansprichst.

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