So funktioniert das Punktesystem bis zur Entziehung
Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert. Je nach Schwere gibt es einen Punkt (zum Beispiel 21 km/h zu schnell oder Handy am Steuer), zwei Punkte (besonders schwere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entziehung) oder drei Punkte (Straftaten mit Entziehung).
§ 4 StVG legt die Stufen fest: Bei 4 oder 5 Punkten kommt eine schriftliche Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung. Bei 8 Punkten giltst du kraft Gesetzes als ungeeignet, und die Behörde muss die Fahrerlaubnis entziehen – ohne eigenen Ermessensspielraum.
Bis 5 Punkte kannst du mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen, allerdings nur einmal in fünf Jahren. Ab 6 Punkten gibt es dafür keinen Abzug mehr.
