MPU wegen Straftaten

MPU wegen Straftaten – nach Fahrerflucht, Raserei & Co.

Führerschein weg wegen einer Straftat im Straßenverkehr? Hier erfährst du, was die MPU bei Straftaten prüft – und wie wir dich darauf vorbereiten.

§ 142

z. B. Fahrerflucht StGB

individuell

Sperrfrist & Auflagen

1:1

persönliche Vorbereitung

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 3 FeV

Bei Straftaten ist § 11 Abs. 3 FeV die Grundlage. Die Behörde kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, bei erheblichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und bei Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, besonders wenn es Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial gibt. Auch bei der Neuerteilung nach einer Entziehung aus diesen Gründen ist eine MPU vorgesehen.

Typische Auslöser sind unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Nötigung im Verkehr (§ 240 StGB) und Körperverletzung nach einem Streit im Verkehr.

Auch Straftaten ohne Auto können eine MPU auslösen

Viele sind überrascht, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch Taten außerhalb des Straßenverkehrs berücksichtigen darf. Gemeint sind vor allem Gewaltdelikte oder Taten, die auf eine hohe Aggressionsbereitschaft hindeuten. Der Gedanke dahinter: Wer im Alltag Konflikte mit Gewalt löst, könnte das auch hinter dem Steuer tun.

Die BASt erfasst diese Fälle als eigene Gruppe „Sonstige strafrechtliche Auffälligkeiten“. 2024 waren es 3.551 Begutachtungen, 12,3 % mehr als im Vorjahr; 42,8 % der Begutachteten wurden als ungeeignet eingestuft. Ob eine Tat für die Fahreignung relevant ist, hängt immer vom Einzelfall ab – und ob die Anordnung rechtmäßig ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

Was die Gutachter bei Straftaten prüfen

Im Mittelpunkt stehen Selbstkontrolle, Umgang mit Ärger und Stress, Bindung an Regeln und die Fähigkeit, die Folgen des eigenen Handelns für andere zu sehen. Die Gutachter wollen verstehen, wie es zur Tat kam: Was war vorher, was hast du gedacht und gefühlt, was hat dich in dem Moment angetrieben?

Wie viel du nachweisen musst, hängt davon ab, wie verfestigt das Muster ist. Ist es eine einzelne Tat in einer Ausnahmesituation, steht die Frage im Vordergrund, ob du deinen Anteil erkennst und eine Wiederholung vermeiden kannst. Bei wiederholten Delikten oder einer langen Vorgeschichte erwarten die Gutachter einen tiefergehenden Veränderungsprozess, oft mit fachlicher Unterstützung und über längere Zeit erprobt.

Typische Konstellationen – und worauf es jeweils ankommt

Bei Unfallflucht geht es meist um Panik, Angst vor Konsequenzen oder darum, den Schaden kleinzureden. Wichtig ist, dass du verstehst, warum du in dem Moment weggefahren bist, und was du heute anders machen würdest.

Bei Rennen oder extremem Tempo stehen Risikobereitschaft, Selbstdarstellung und das Gefühl, das Auto im Griff zu haben, im Fokus. Bei Nötigung oder Gewalt im Verkehr dreht sich das Gespräch um Ärger, Kränkung und Eskalation. In jedem Fall gilt: Du sollst deine Geschichte nicht umdeuten, sondern sie ehrlich einordnen.

Kein Abkürzungsweg über einen Kurs

Bei Alkohol- und Drogenfällen kann ein Gutachten einen Kurs nach § 70 FeV empfehlen, nach dem dann meist die Teilnahmebescheinigung genügt. Für Gutachten, die nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV angeordnet wurden, schließt § 11 Abs. 10 FeV diesen Weg ausdrücklich aus. Bei Straftaten musst du die MPU also in der Regel aus eigener Kraft bestehen.

Umso wichtiger ist, dass du gut vorbereitet bist. Eine verkehrspsychologische Beratung oder ein anderer Nachweis über deine Auseinandersetzung mit der Tat ist nicht vorgeschrieben, kann deine Schilderung aber stützen.

Der Untersuchungstag bei einer MPU wegen Straftaten

Medizinischer Teil und Leistungstest laufen wie bei anderen Anlässen. Bei Delikten ohne Alkohol oder Drogen gibt es keine Laborwerte, die den Ausschlag geben. Das Gewicht liegt auf dem Gespräch.

Rechne damit, dass die Gutachterin oder der Gutachter das Urteil oder den Strafbefehl kennt und Einzelheiten nachfragt. Wenn du die Tat damals bestritten hast und heute anders siehst, ist das kein Problem, solange du ehrlich erklärst, wie sich deine Sicht verändert hat. Problematisch wird es, wenn deine Version und die Aktenlage nicht zusammenpassen und du keine Erklärung dafür hast.

Typische Fehler im Gespräch bei Straftaten

Viele verteidigen sich im Gespräch wie vor Gericht: Der andere habe provoziert, die Polizei habe übertrieben, die Zeugen hätten gelogen. Das mag in Einzelheiten sogar stimmen, hilft dir bei der MPU aber nicht. Es geht um deinen Anteil, nicht um den der anderen.

Ebenso wenig überzeugen reine Reuebekundungen. „Es tut mir leid, das kommt nie wieder vor“ ist verständlich, sagt aber nichts darüber, was du verändert hast. Hilfreicher sind konkrete Beispiele: eine Situation, in der du früher explodiert wärst und heute anders reagiert hast.

Sperrfrist, Zeitplan und unsere Vorbereitung

Hat das Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen, gilt die dort festgesetzte Sperrfrist. Unter Umständen kann das Gericht sie nach § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig aufheben, wenn glaubhaft ist, dass du nicht mehr ungeeignet bist. Den Antrag auf Neuerteilung kannst du in Baden-Württemberg frühestens sechs Monate vor Ende der Sperre stellen.

Bei KB MPU Beratung beginnen wir mit einem kostenlosen Telefonat und klären, welche Tat der Anordnung zugrunde liegt. In der MPU-Hilfe für 39 € gehen wir Urteil, Anordnung und Vorgeschichte durch und legen einen Plan fest. In der Begleitung arbeiten wir an Auslösern, Gefühlen und neuen Reaktionsmustern und üben das Gespräch – vor Ort in Tamm oder per Video.

Häufige Fragen zu MPU wegen Straftaten

Ja, das ist möglich. § 11 Abs. 3 FeV erlaubt eine Anordnung auch bei Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, besonders bei Hinweisen auf ein hohes Aggressionspotenzial. Ob die Tat schwer genug ist, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Ob die Anordnung rechtlich haltbar ist, solltest du anwaltlich prüfen lassen.

Nein. Viele Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort enden mit Geldstrafe, Fahrverbot oder Entziehung durch das Gericht, ohne dass später eine MPU verlangt wird. Eine MPU kommt vor allem in Betracht, wenn die Tat erheblich war, mit weiteren Delikten zusammenfällt oder du bereits verkehrsrechtlich aufgefallen bist.

Die Behörde kann bei der Neuerteilung ein Führungszeugnis verlangen und darf Straftaten berücksichtigen, solange sie verwertbar sind. Nach Ablauf der Tilgungsfristen dürfen Eintragungen nicht mehr gegen dich verwendet werden. Welche Taten in deinem Fall noch zählen, lässt sich mit Akteneinsicht und gegebenenfalls anwaltlicher Hilfe klären.

Es kann helfen, wenn es dir wirklich neue Wege im Umgang mit Ärger zeigt und du im Gespräch erklären kannst, was du daraus mitgenommen hast. Eine Teilnahmebestätigung allein überzeugt die Gutachter nicht. Ob ein Training, eine Beratung oder eine Therapie sinnvoll ist, hängt davon ab, wie verfestigt dein Muster ist.

Rechne eher mit Monaten als mit Wochen. Die Gutachter erwarten, dass deine Veränderung schon im Alltag erprobt ist, und das braucht Zeit. Bei einer einzelnen Tat in einer Ausnahmesituation kann es schneller gehen als bei mehreren Delikten über Jahre. Am besten beginnst du direkt nach dem Urteil.

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