Was steht im negativen Gutachten – und was bedeutet es?
Ein negatives Gutachten begründet nachvollziehbar, warum die Eignung noch nicht bejaht werden konnte – meist, weil die Veränderung nicht ausreichend belegt oder nicht schlüssig dargestellt war. Wichtig zu wissen: Ein negatives Gutachten musst du nirgends vorlegen und es landet nicht automatisch bei der Behörde. Du entscheidest, ob und wann du es einreichst. Genau deshalb lohnt es sich, das Gutachten in Ruhe auszuwerten und die genannten Punkte ernst zu nehmen.
